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  • · Nachricht · Honorarrecht

    Bautagebuch: Fotodokumentation in Grundleistungen enthalten?

    | Immer häufiger wird über die Qualität der Bautagesberichte gestritten. Ursache dafür ist unter anderem, dass Auseinandersetzungen über Ausführungsqualitäten und Ausführungstermine zunehmen. Ein Thema ist dabei, ob Fotodokumentationen (mit Datumsangabe und Verortung der Abbildungen) zu den Grundleistungen zählen. Klaus D. Siemon, öbuv SV für Honorare und Leistungen der Architekten, bezieht Stellung. |

     

    Antwort | Sind nur die Grundleistungen vereinbart, kann der Auftraggeber nicht zwingend verlangen, dass Bautagesberichte auch eine Fotodokumentation enthalten. Allerdings kann eine solche Fotodokumentation eine äußerst hilfreiche und effektive Maßnahme sein, um Vorwürfe abzuwehren, dass die Bauüberwachung nicht ordnungsgemäß war. Außerdem kann sie helfen, bei Auseinandersetzungen mit ausführenden Firmen über Terminabläufe und Ausführungsmängel die Argumente auf seiner Seite zu haben. Gemessen am Aufwand dürfte es deshalb sinnvoll sein, eine solche Dokumentation zu erstellen. Besonders vorteilhaft ist sie beim Bauen im Bestand.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47948639