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  • · Fachbeitrag · Honorarmanagement

    Mindern Sanierungsgutachten oder Machbarkeitsstudien das Honorar für die Lph 1 und 2?

    | Bevor die konkrete Planung beginnt, wird immer öfter anhand von Sanierungsgutachten oder Machbarkeitsstudien untersucht, ob eine konkrete Planung Sinn macht. Bauen die Leistungen von Architekten oder Ingenieuren auf solchen Gutachten oder Studien fachlich auf, gibt es oft Streit, ob in der Machbarkeitsstudie Leistungen enthalten sind, die gleichzeitig Grundleistungen darstellen und damit auf das Planungshonorar angerechnet werden. Gehen Sie solchem Streit durch vorausschauende Leistungs- und Honorarvereinbarungen aus dem Weg. |

    Typische Anwendungsfälle aus der Praxis

    Die folgenden drei Beispiele zeigen, dass die Problematik im Tagesgeschäft häufig auftaucht - und Sie dem Thema deshalb die erforderliche Beachtung widmen sollten, um nicht in honorar- und haftungstechnische Schwierigkeiten zu geraten.

     

    • Beispiele

    Es wird eine Durchführbarkeitsstudie beauftragt, die herausfinden soll, ob ein Baudenkmal unter Anwendung komplett neuer Anlagentechnik zu Kosten in Höhe von maximal 7,2 Mio. Euro denkmalgerecht modernisiert werden kann.

     

    Eine Machbarkeitsstudie soll die Frage beantworten, ob ein Neubau mit 4.500 m² BGF (vermietbare Nutzfläche von … m²) im Rahmen der städtebaulichen Vorgaben des Bebauungsplans auf einem bestimmten Grundstück möglich ist.

     

    Ein Sanierungsgutachten soll klären, ob ein bestehendes Produktionsgebäude mit neuer Heizungs- und Klimatechnik sowie neuen ELT-Anlagen 35 Prozent Energie gegenüber dem derzeitigen Verbrauch bei Investitionskosten von max. …. Euro einsparen kann.