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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Grund- von Besonderen Leistungen abgrenzen: So agieren Sie mit Legalbegriffen erfolgreich

    | Seit die HOAI 2021 nur noch als unverbindliche Honorarempfehlung gilt, werden die fachlichen Abgrenzungen zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen durch individuelle Vertragsformulierungen immer unkenntlicher. Mit anderen Worten: Von (mancher) Auftraggeberseite wird versucht, in die Grundleistungshonorare eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen „hineinzuregeln“. Erhebliche Honorarunterdeckungen wären für Sie die Folge. Wappnen Sie sich für solche Szenarien, indem Sie in Ihren Verträgen auf die Verwendung von „Legalbegriffen“ Wert legen. |

    Was versteht man unter „Legalbegriffe“?

    Unter Legalbegriffe sind solche Formulierungen zu verstehen, für die es eine einheitliche inhaltliche nachvollziehbare Leistungsbeschreibung bzw. fachliche Beschreibung gibt, aus der unmissverständlich ersichtlich ist, welche Leistungsinhalte damit gemeint sind und welche nicht. Als Legalbegriffe in diesem Sinne gelten Fachbezeichnungen, die z. B. in der HOAI (siehe u. a. entsprechende Leistungsbilder), in DIN Normen oder weiteren allgemein anerkannten Regeln der Technik verwendet werden.

     

    Diese Legalbegriffe verfügen in aller Regel über eine hinreichende fachliche Definition, die als Kalkulationsgrundlage für Honorar hinreichend geeignet ist. Agieren Sie mit diesen Legalbegriffen im Zuge der Vertragsverhandlungen (sowohl in VgV-Verfahren als auch privaten Vergabegesprächen), haben Sie automatisch auch eine hinreichende inhaltliche Definition der geschuldeten Leistungen erwirkt.