· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Praxishinweise für eine auskömmliche Vergütung im Leistungsbild Freianlagen (Teil 1)
von Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden
Die HOAI-Novelle lässt weiter auf sich warten, doch Stillstand ist das nicht. Mit dem Planungsbereichs- und dem Honorargutachten zur HOAI 202X liegen zentrale Grundlagen auf dem Tisch. Sie zeigen, wohin die Reise geht und liefern schon heute wertvolle Ansätze für Vertragsgestaltung und Honorarverhandlungen. PBP startet deshalb eine Beitragsreihe, die die wichtigsten Erkenntnisse für das Leistungsbild Freianlagen praxisnah aufbereitet.
Erkenntnisse aus dem Planungsbereichs- und Honorargutachten
Spätestens seit der Veröffentlichung des sog. Honorargutachtens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im März 2025 ist es amtlich: Die derzeit verordneten Orientierungswerte der Tafel für die Objektplanung Freianlagen können als nicht mehr angemessen angesehen werden. Vielmehr sind im Gutachten angemessene Orientierungswerte sachverständig ermittelt worden, die um 29 bis 41 Prozent höher als die aktuellen HOAI-Werte liegen.
Mit Blick auf die gesetzliche Grundlage der HOAI besteht damit für den Verordnungsgeber Handlungsbedarf. Schließlich heißt es im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen, den berechtigten Interessen der Architekten und Ingenieure sei bei der Ermittlung der Honorare Rechnung zu tragen.
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