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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Photovoltaikanlagen sind jetzt preisrechtlich geregelt

    | Photovoltaikanlagen sind in der HOAI 2013 neu in die Objektliste der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) aufgenommen worden. Damit ist eine alte Diskussion beendet, inwieweit bei der Planung von Photovoltaikanlagen die HOAI anzuwenden ist. |

     

    Wichtig | Bedenken Sie dabei aber, dass die Regelungen zur Technischen Ausrüstung in § 53 HOAI festlegen, dass die Leistungen die Fachplanungen für Objekte umfassen. Objekte können Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerke sein. Das heißt: Die HOAI 2013 gilt, wenn auf oder an solchen Objekten Photovoltaikanlagen gebaut werden und entsprechende Fachplanungen anfallen. Ungeregelt ist das Honorar nach wie vor, wenn Sie mit einer Machbarkeitsstudie oder Ähnlichem beauftragt werden, um herauszufinden, ob sich auf diesen Flächen oder Gebäuden die Investition in eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich rechnet. Vorsichtshalber sollten in solchen Machbarkeitsstudien deshalb keine Grundleistungen mit frei zu vereinbarenden Leistungen vermengt sein.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 1 | ID 42277427