· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Auskömmliche Vergütung im LB Freianlagen: An diesen Stellschrauben können Sie drehen
von Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden
Die Novelle der HOAI lässt auf sich warten. Mit dem Planungsbereichs- und dem Honorargutachten liegen jedoch wichtige Grundlagen vor. Sie bieten wertvolle Ansatzpunkte für eine auskömmliche Vergütung. Im Fokus dieses dritten und letzten Teils der Beitragsserie stehen das bürointerne Akquise-, Projekt- und Auftragsmanagement. Lernen Sie die Stellschrauben kennen, um Planungsleistungen auskömmlich zu kalkulieren und letztlich auch so vergütet zu bekommen.
Die Auslobungen der Auftraggeber kritisch hinterfragen
Ein Blick auf die Gepflogenheiten öffentlicher und privater Auslober zeigt, dass die von der HOAI vorgegebenen Honorargrundlagen bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen nicht immer sachgerecht berücksichtigt werden. Nicht selten zeigt sich dabei eine erhebliche Kreativität bei der Modifizierung bis hin zu einer offenen Missachtung dieser Vorgaben.
Für Ihr Büro lohnt sich daher eine kritische Prüfung der Ausschreibungs- und Auslobungsunterlagen. Typische Problemfelder sind insbesondere:
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