· Fachbeitrag · Honorar
Zusatzhonorar bei Bauzeitverlängerung (Teil 1): OLG Köln und Naumburg zeigen die Fallstricke
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
| Bauzeitverlängerungen gehören auf Baustellen zum Alltag. Doch wenn die Bauüberwachung länger dauert als geplant, wird die Honorierung schnell zum Streitfall. Zwei aktuelle Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Naumburg zeigen, warum viele Zusatzhonorarforderungen vor Gericht scheitern. Erfahren Sie deshalb in diesem zweiteiligen Beitrag, welche Lehren Sie daraus ziehen sollten, um sich im Falle eines Falles besser zu positionieren. |
Grundproblem: Zeitaufwand ohne vertragliche Grundlage
Verlängerte Bauzeiten führen in fast jedem größeren Projekt zu zusätzlichen Aufwänden für die Objektüberwachung. Mehr Termine, mehr Abstimmungen, mehr Koordination ‒ und das oft Monate oder gar Jahre über die geplante Laufzeit hinaus. Dennoch scheitern viele Büros mit dem Versuch, diesen Mehraufwand gesondert abzurechnen.
Der Grund liegt in der Systematik der HOAI: Sie kennt keine „zeitabhängige Vergütung“, sondern honoriert abgeschlossene Leistungsphasen. Solange die geschuldete Leistung gleichbleibt, löst allein der Umstand, dass sie länger dauert, keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch aus.
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