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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Zusatzhonorare für Bauzeitverzögerung (Teil 2): Das LG Berlin als Erfolgsbeispiel und Blaupause

    von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de

    | Bauzeitverlängerungen gehören zum Alltag, genauso wie der Streit um die Honorierung verlängerter Bauüberwachungszeiten. Nachdem PBP Ihnen in der November-Ausgabe anhand zweier Entscheidungen des OLG Köln und Naumburg gezeigt hat, warum viele Zusatzhonorarforderungen vor Gericht scheitern, gibt Ihnen PBP in Teil 2 ein Erfolgsbeispiel. Beim LG Berlin hat ein Architekt über 350.000 Euro geltend gemacht, weil er Ursachen, Auswirkungen und Kosten seines Mehraufwands sauber dokumentiert hatte. Machen Sie es ihm nach. |

    Der LG-Berlin-Fall: Vertrag mit Zusatzhonorarklausel

    Im zugrunde liegenden Fall war ein Architekt mit den Lph 5 bis 9 der Objektplanung für die Sanierung eines Museums beauftragt worden.

     

    Das war vertraglich geregelt

    Der Vertrag hatte Bauzeitverlängerungen ausdrücklich geregelt: „Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.“