· Fachbeitrag · Honorarrecht
Zusatzhonorare für Bauzeitverzögerung (Teil 2): Das LG Berlin als Erfolgsbeispiel und Blaupause
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
| Bauzeitverlängerungen gehören zum Alltag, genauso wie der Streit um die Honorierung verlängerter Bauüberwachungszeiten. Nachdem PBP Ihnen in der November-Ausgabe anhand zweier Entscheidungen des OLG Köln und Naumburg gezeigt hat, warum viele Zusatzhonorarforderungen vor Gericht scheitern, gibt Ihnen PBP in Teil 2 ein Erfolgsbeispiel. Beim LG Berlin hat ein Architekt über 350.000 Euro geltend gemacht, weil er Ursachen, Auswirkungen und Kosten seines Mehraufwands sauber dokumentiert hatte. Machen Sie es ihm nach. |
Der LG-Berlin-Fall: Vertrag mit Zusatzhonorarklausel
Im zugrunde liegenden Fall war ein Architekt mit den Lph 5 bis 9 der Objektplanung für die Sanierung eines Museums beauftragt worden.
Das war vertraglich geregelt
Der Vertrag hatte Bauzeitverlängerungen ausdrücklich geregelt: „Verzögert sich die Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erforderlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig