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KI-Nutzung alleine reicht nicht – kein Honorar für Gutachten
Wer sein Gutachten in wesentlichen Teilen unter Verwendung einer KI erstellt, ohne dies dem Gegenüber zu deklarieren, erhält dafür keine Vergütung. Das hat das LG Darmstadt bei einem medizinischen Gutachten eines Sachverständigen entschieden. Auch für Planungsbüros ist dieser Beschluss von Relevanz.
Die Rechtslage beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist noch in den Kinderschuhen. Aber die Verwendung insbesondere von Sprachmodellen ist längst etabliert. Daher ist dieser Fall wichtig, um zu zeigen, dass Leistungen, – wie z. B. Gutachten –, die zu wesentlichen Teilen von einer KI übernommen wurden, nicht als persönlich erbracht gelten und daher keinen Anspruch auf Honorar auslösen. Die Entscheidung macht deutlich, dass der Einsatz von KI dort an Grenzen stößt, wo persönliche Fachverantwortung geschuldet ist (LG Darmstadt, Beschluss vom 10.11.2025, Az. 19 O 527/16, Abruf-Nr. 252009).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Der EU AI-Act im Planungsalltag: Wie KI Ihnen bei der Umsetzung hilft“, PBP 9/2025, Seite 21 → Abruf-Nr. 50511468