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  • 01.04.2026 · Nachricht · Honorar

    Durch Grünstreifen getrennte Fahrspur: OLG Rostock verneint zwei Verkehrsanlagen

    | Selbst eine (scheinbare) räumliche Trennung von verschiedenen Spuren von Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs oder von Gleisen bei Verkehrsanlagen des Schienenverkehrs führt nicht dazu, dass mehrere Verkehrsanlagen vorliegen, bloß weil diese z. B. durch einen Grünstreifen oder durch einen anderen Zwischenraum getrennt sind. Diese Auffassung vertritt das OLG Rostock. |