· Fachbeitrag · Honorar
Die Objekttrennung bei Straßenverkehrsanlagen: (Teil 1): So kommen Sie zum gerechten Honorar
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare, nach HOAI, ingside®, Büsum
| Es ist ziemlich einfach, aber kaum jemand weiß es: Honorarvereinbarungen für die Planung von Straßenverkehrsanlagen werden häufig falsch getroffen. Die unschöne Folge in honorartechnischer Hinsicht ist, dass nahezu keine Objekttrennung stattfindet. Das ist bei innerörtlichen und außerörtlichen Straßen nicht anders als bei der Planung einer Autobahn. PBP klärt deshalb in einer zweiteiligen Beitragsreihe auf. |
Die drei Grundsätze der Objekttrennung in der HOAI
Nach der Generalvorschrift in § 11 Abs. 1 HOAI sind Objekte grundsätzlich getrennt abzurechnen. Das gilt auch für Verkehrsanlagen. Zur Objekttrennung bestehen für alle Leistungsbilder drei Grundsätze.
- 1. Leistungsbildübergreifende Objekte gibt es nicht (BGH Urteil vom 30.09.2004, Az. VII ZR 192/03, Abruf-Nr. 042799).
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