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  • · Fachbeitrag · HOAI

    Nachtragsprüfung bei Bauverzögerungen: Diese Leistungsbilder haben Anspruch auf Extrahonorar

    | Die „Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsforderungen ausführender Firmen“ ist in verschiedenen Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung als Besondere Leistungen eingestuft. Leider hat der Verordnungsgeber die Leistung aber uneinheitlich geregelt. Die Folge: Bei der Abrechnung der Leistung passieren teure Fehler. PBP hilft Ihnen, diese zu vermeiden. |

    Der Blick in die HOAI

    In der HOAI ist die „Prüfung von Nachträgen“ sowohl in den Grund- als auch den Besonderen Leistungen geregelt, und zwar wie folgt:

     

    Leistungsbild

    Grundleistung

    Besondere Leistung

    Gebäude und Innenräume

    7 c: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

    Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten

    Freianlagen

    7 b: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

    Keine

    Ingenieurbauwerke

    Keine

    Prüfung aller Nachträge

    Verkehrsanlagen

    Keine

    Prüfung aller Nachträge

    Tragwerksplanung

    Keine

    Keine

    Technische Ausrüstung

    7 b: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

    8e: Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und Angemessenheit der Preise

    Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)