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  • · Nachricht · HOAI 2026?

    AHO-Veranstaltung ernüchtert: Neue HOAI hat bei Bundesministerien keine Priorität

    | Es war zuletzt sehr still geworden um den Stand der Dinge in Sachen „Novellierung und Inkrafttreten der HOAI 202X“. Jetzt weiß man auch warum: Sie hat bei den Bundesministerium keine hohe Priorität; andere Gesetze ‒ wie z. B. das Vergabebeschleunigungsgesetz ‒ sind wichtiger. Das machte Dr. Gunnar Zillmann in seinem Grußwort für das Bundesministerum für Wirtschaft und Energie bei der AHO-Herbsttagung 2025 am 04.12. in Berlin klar. |

     

    Immerhin bleibt man im Gespräch. Der Zeitplan ist jetzt so, dass es am 21.01.2026 mit den verantwortlichen Ministerien (BMWE und BMWSB) ein Erstgespräch geben soll, wie man auf Basis der beiden Gutachten (Leistungsbild- und Honorargutachten) den weiteren Reformprozess gestalten will. Wenn alles gut läuft, soll im Sommer ein Referentenentwurf vorliegen, die Neue HOAI könnte dann Anfang 2027 in Kraft treten. Die Betonung liegt auf „könnte“.

     

    Der Konjunktiv ergab sich auch aus den beiden Vorträgen bei der AHO Herbsttagung:

     

    • Prof. Dr. Heiko Fuchs zeigte auf, dass das Leistungsbild- und das Honorargutachten zur Neuen HOAI noch einige inhaltlich-fachliche Diskrepanzen aufweisen, die es im Abstimmungsprozess noch zu glätten gelte.
    • Eine ganz neue Baustelle machte Prof. Dr. jur. Andrea Jurgeleit (Richter am VII. Senat des BGH) mit seinem Vortrag zur „Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure“ auf. Er verwies auf Regelungen in der HOAI (u. a. in den Teilleistungen der Lph 7c, 7h, 8a und 8g bei der Objektplanung und der Teilleistung Lph 6b im Leistungsbild Ingenieurbauwerke), deren Wortlaut die Architekten und Ingenieure in Haftungsbredouillen bringen könnte. Hier kam aus dem Auditorium sofort die Anregung, dass man diese Baustelle im anstehenden Reformprozess doch auch beseitigen möge.
    Quelle: ID 50573921