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  • · Fachbeitrag · HOAI 2013

    Neue Planungsverträge: Auf diese Punkte sollten Sie bei der Vereinbarung genau achten

    | Die HOAI 2013 ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie bringt Ihnen nicht nur eine Anpassung der Tafelwerte, sondern auch zahlreichen Änderungen im Textteil der HOAI. So hat der Verordnungsgeber zum Beispiel einige Honorartatbestände jetzt mit dem Schriftformerfordernis „ausgestattet“. Entnehmen Sie deshalb der folgenden Checkliste die Punkte, auf die Sie bei der Gestaltung der Honorarvereinbarungen von „HOAI-2013-Verträgen“ besonders achten sollten. |

     

    Stichwort
    Paragraf
    Hinweise zu Vereinbarungen

    1. Übergreifendes

    Nebenkostenpauschale

    § 14 Abs. 3

    schriftlich und bei Auftrag

    Umbauzuschlag

    verschiedene

     PBP 7/2013, Seite 14

    Honorarsatz

    § 7 Abs. 5

    schriftlich und bei Auftrag

    Erfolgshonorar

    § 7 Abs. 6

    schriftlich

    Honorarzone

    § 5

    kein Schriftformerfordernis

    Besondere Leistung

    § 3 Abs. 3

    Empfehlung: schriftlich

    Mitverarbeitete Bausubstanz

    § 4 Abs. 3

    schriftlich (Lph 2 bzw. 3)

    Planungsänderungen

    § 10

    schriftlich

    Anteilige Beauftragung

    § 8 Abs. 2

    schriftlich

    Einarbeitungs- Koordinierungszuschlag

    § 8 Abs. 3

    schriftlich

    Baukostenvereinbarungsmodell

    § 6 Abs. 3

    schriftlich

    Räumlicher Vertragsumfang

    ungeregelt

    Empfehlung: schriftlich

    Abnahme (Verzicht auf förmliche Abnahme)

    § 15

    schriftlich

    2. Ingenieurbauwerke

    Erhöhter Honorarsatz für Lph 4

    § 43 Abs. 3

    schriftlich

    Erhöhter Honorarsatz für Lph 5

    § 43 Abs. 3

    schriftlich

    Ingenieurbauwerke mit großer Längenausdehnung

    § 44 Abs. 7

    keine Angabe, aber wichtig

    3. Verkehrsanlagen

    Gleis- und Bahnsteiganlagen mit mehr als 2 Gleisen / Bahnsteigen

    § 46 Abs. 5

    Empfehlung: schriftlich

    4. Tragwerksplanung

    Gebäude mit hohem Kostenanteil Gründung und Tragkonstruktion

    § 50 Abs. 2

    schriftlich

    Individuelle Klausel (anrechenbare Kosten)

    § 50 Abs. 5

    Empfehlung: schriftlich

    Sehr enge Bewehrungsführung

    § 51 Abs. 4

    Empfehlung: schriftlich

    Tragwerke mit großer Längenausdehnung

    § 52 Abs.5

    keine Angabe, aber wichtig

    5. Technische Ausrüstung

    Honorarabschlag wegen Herausnahme von Leistungen in Lph 5

    § 55 Abs. 2

    Wichtige Regelung

    Technische Ausrüstung in Ingenieurbauwerk mit großer Länge

    § 56 Abs. 6

    keine Angabe, aber wichtig

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 4 | ID 42233263