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  • · Fachbeitrag · Einzelbewertung

    Profitieren Sie von den neuen „Siemon-Tabellen“zur HOAI 2009 mit Bearbeitungsstand 1. März 2012

    | Die „Bewertungstabellen“ für die Honorartatbestände aus den Leistungsbildern der HOAI sind nach über acht Jahren grundlegend aktualisiert worden. Die Aktualisierung ist erfolgt, weil technische Entwicklungen und fachliche Zusammenhänge eine Neubewertung erforderlich gemacht haben. Die neuen Tabellen haben den Bearbeitungsstand vom 1. März 2012 und stehen Ihnen ab sofort im Internet zur Verfügung. |

    Einsatz der Siemon-Tabellen ist höchstrichterlich anerkannt

    Der BGH hat Bewertungstabellen von Leistungen aus den Leistungsbildern höchstrichterlich als Bewertungshilfe anerkannt - und zwar in ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16.12.2004, Az. VII ZR 174/03; Abruf-Nr. 050292; BGH, Beschluss vom 20.4.2011, Az. VII ZR 82/10; Abruf-Nr. 120940).

     

    Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungstabellen

    Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungstabellen ist, dass die jeweiligen Honorartatbestände aus der HOAI als Vertragsgegenstand vereinbart sind. Aufgrund der Objektvielfalt sind die Bewertungshilfen einerseits als von-bis-Werte dargestellt, andererseits in Einzelfällen mit ihren Grenzwerten aber auch nicht abschließend anwendbar.