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  • 29.01.2021 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Mitverarbeitete Bausubstanz: Vertragliche Vereinbarung bleibt trotz Bauherrn-Kritik wirksam

    | Haben Sie sich bei Vertragsabschluss über die Höhe der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB) mit ihrem Vertragspartner schriftlich verständigt (z. B. mittels Pauschale oder individuellen Berechnungsverfahrens), kann dieser Betrag im Nachhinein nicht ohne weiteres einseitig verändert werden. Das gilt selbst dann, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, entschied das OLG München Die Entscheidung betrifft zwar eine ältere Fassung der HOAI, gilt jedoch aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung auch für die HOAI 2013 bzw. HOAI 2021. |