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  • · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Genehmigung von Umbauprojekten: Was Sie in punkto „Bestandsschutz“ veranlassen müssen

    | „Ein Architekt, der sich zur Erstellung der Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung“. Dieser rechtliche Grundsatz gilt auch beim Bauen im Bestand. Die ‒ auch aus der jüngsten Rechtsprechung abgeleitete ‒ Folgerung lautet: Wer den Altbau ohne bauordnungsrechtliche Bestandsaufnahme als fachliche Basis für seine Umbauplanung heranzieht, arbeitet mit hohem Risiko, die Planung auf eigene Kosten neu erarbeiten und für Projektverzögerungen geradestehen zu müssen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher. |

    Diese vier Fragen stehen im Brennpunkt

    Bei Baumaßnahmen im Bestand stehen für Sie als Planer vier Fragen im Vordergrund:

    • Darf man bei Umbauten das vorhandene Objekt unreflektiert als Planungsgrundlage verwenden?