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  • · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    Wirtschaftliche VgV-Verfahren: Ihr Planungsbüro kann Verträge auch inhaltlich mitgestalten

    | Viele Planungsbüros beklagen, dass VgV-Verfahren nach dem Motto „friss oder stirb“ ablaufen. Dadurch, dass der Auftraggeber Vertragsinhalte (teilweise sogar fertige Vertragsmuster) vorgebe, habe man keine Möglichkeit mehr, den Planungsvertrag inhaltlich anders zu verhandeln. Das ist aber ein Trugschluss. PBP erklärt Ihnen, warum und wie Sie bei VgV-Verfahren Einfluss auf den Planungsvertrag nehmen können. |

    E‒Vergaben ermöglichen „inhaltliche Verhandlungen“

    VgV-Verfahren werden heutzutage fast ausschließlich digital durchgeführt. Bei diesen E-Vergaben von Planungsleistungen ist es möglich, Sachfragen mit geringem Aufwand inhaltlich zu klären. Musste man früher noch (wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes) die Antwort auf eine konkrete Frage jedem einzelnen Bieter „händisch“ (E-Mail) übermitteln, läuft das in Zeiten der Vergabemanagementsysteme (VMS-Systeme) anders.

     

    Als Bieter haben Sie sofort nach Übergabe der Auslobungsunterlagen oder zu Beginn der zweiten Verfahrensstufe die Möglichkeit,