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  • · Fachbeitrag · Abnahme

    Übereinstimmungsbescheinigungen:Der Teufel steckt im Detail

    | Ausführende Unternehmen müssen umfangreiche Dokumentationen und Nachweise vorlegen. Diese Nachweise werden regelmäßig gewerkebezogen vorgelegt. Sie betreffen die Qualitätssicherung beim Erstellen des Projekts und notwendige Unterlagen, um das Bauwerk instandhalten oder später einmal ertüchtigen zu können. Die Details werden in den Ausschreibungsunterlagen bzw. Bauverträgen geregelt. Für Sie stellen sich zwei Fragen: Müssen Sie alle Dokumentationen bzw. Nachweise prüfen und wenn ja gegen welches Honorar? PBP liefert die Antwort. |

     

    Dokumentation nach Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht

    Übereinstimmungserklärungen, Konformitätsbescheinigungen und Bescheinigungen über die bauartzulassungskonforme Montage braucht es nicht nur, um das fertige Bauwerk ordnungsgemäß bewirtschaften und instandhalten zu können. Solche Erklärungen müssen nach Bauordnungsrecht auch der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Diese Unterlagen sind jedoch nur in Teilen identisch mit den Unterlagen für die spätere Bauunterhaltung.

     

    Die Bauaufsicht setzt andere inhaltliche Schwerpunkte. Sie muss prüfen, ob die bauordnungsrechtlich relevanten Punkte ordnungsgemäß abgearbeitet worden sind. Darüber hinaus muss sie je nach Gebäudeart (z. B. Versammlungsstätte) später regelmäßig prüfen, ob die Anforderungen (z.B. baulicher Brandschutz) eingehalten worden sind.