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  • · Fachbeitrag · Öffentliches baurecht

    Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung: So will die Ampel über eine BauGB-Novelle den Wohnungsbau fördern

    | Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ veröffentlicht. Damit will man den Wohnungsbau ankurbeln. Speziell geht es um § 246e BauGB, den „Bauturbo-Paragraf“. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. |

    Die wichtigsten geplanten Neuerungen

    Aus dem Gesetz (Kabinettsfassung, Stand 03.09.2024 → Abruf-Nr. 243661) sind folgende Punkte besonders erwähnenswert:

     

    Der Bauturbo-Paragraf

    Die Sonderregelung in § 246e BauGB soll den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfachen und beschleunigen, indem ein gesonderter Bebauungsplan nicht vorgelegt werden muss. Den Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, zustimmen.