· Fachbeitrag · Öffentliches baurecht
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung: So will die Ampel über eine BauGB-Novelle den Wohnungsbau fördern
| Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ veröffentlicht. Damit will man den Wohnungsbau ankurbeln. Speziell geht es um § 246e BauGB, den „Bauturbo-Paragraf“. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. |
Die wichtigsten geplanten Neuerungen
Aus dem Gesetz (Kabinettsfassung, Stand 03.09.2024 → Abruf-Nr. 243661) sind folgende Punkte besonders erwähnenswert:
Der Bauturbo-Paragraf
Die Sonderregelung in § 246e BauGB soll den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfachen und beschleunigen, indem ein gesonderter Bebauungsplan nicht vorgelegt werden muss. Den Vorhaben muss jede Kommune, in der darüber diskutiert wird, zustimmen.
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