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  • · Nachricht · Öffentliches Baurecht

    Bundeskabinett hat „Bau-Turbo“ beschlossen

    | Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. |

     

    Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes (Abruf-Nr. 248668) sind:

    • Neueinführung § 246e BauGB (Bau-Turbo): Er erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften.
    • Anpassung § 31 Abs. 3 BauGB: Er ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus.
    • Anpassung § 34 Abs. 3b BauGB: Er ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.
    • Umwandlungsschutz wird gestärkt: Mietwohnungen sollen weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.
    • Nachverdichtung wird einfacher: Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden.
    • Außenbereich wird behutsam geöffnet: Künftig soll auch im Außenbereich (in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher Wohnraum geschaffen werden können.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den Wortlaut des Entwurfs finden Sie unter der Abruf-Nr. 248668
    Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 2 | ID 50457443