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Bau‑Turbo: Bundesministerium ruft „Umsetzungslabor“ ein
| Der „Bau-Turbo“ hat am 17.10.2025 den Bundesrat passiert. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz den Bau von bezahlbarem Wohnraum erleichtern und beschleunigen. Eine Online-Konferenz am 17.10. (mit über 2.500 Teilnehmern, darunter vielen Planer) ergab zahlreiche Umsetzungsfragen zum Gesetz. Diese Fragen will das Bundesbauministerium im „Umsetzungslabor“ klären, dessen erste öffentlich zugängliche Tagung am 10.11.2025 in Workshopformat stattfinden wird. |
Im Umsetzungslabor geht es auch um die nachfolgend skizzierten wichtigsten Neuerungen des Gesetzes (Abruf-Nr. 250647):
- Genehmigungsfiktion: Bauanträge gelten nach drei Monaten automatisch als genehmigt, wenn keine Einwände bestehen.
- Neueinführung § 246e BauGB: Ermöglicht Abweichungen im Innen- und Außenbereich, um neuen Wohnraum zu schaffen.
- Anpassung des § 31 Abs. 3 BauGB: Erleichtert Abweichungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus.
- Anpassung des § 34 BauGB: Erlaubt Errichtung von neuen Wohngebäuden im unbeplanten Innenbereich, selbst wenn sie sich nicht in die Umgebung einfügen.
- Umwandlungsschutz: Schutz von Mietwohnungen vor Umwandlung in Eigentumswohnungen wird verstärkt.
- Fünfjährige Befristung: Der Bauturbo ist für fünf Jahre angelegt, um die neuen Freiheiten und Projekte zu realisieren.
Weiterführende Hinweis
- Wenn Sie am Umsetzungslabor teilnehmen wollen, können Sie sich hier anmelden: https://projecttogether.org/bau-turbo-bmwsb-und-bauwende-allianz-starten-umsetzungslabor/
- Den aktuellen Wortlaut des Bau-Turbo-Gesetzes finden Sie unter der Abruf-Nr. 250647
Quelle: ID 50596598