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  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Wenn der Bauherr auf Open-Source-Lösungen umsteigt – und was das für Sie bedeutet

    Immer mehr öffentliche Auftraggeber (z. B. in Schleswig-Holstein) steigen bei der Verkündung und Bearbeitung öffentlicher Planungsaufträge auf Open-Source-Alternativen wie Linux/LibreOffice um. Büros fragen sich, inwieweit davon auch die interne Nutzung von Microsoft 365 betroffen ist. Gerät man ins Hintertreffen, wenn man diese Systeme nutzt, weil sie Datenschutzbestimmungen nicht einhalten können? Konkret hat PBP folgende Leserfrage zu dieser Thematik erreicht.

     

    Frage: Wie soll man sich zukünftig verhalten, wenn man als Architektur- und Ingenieurbüro mit öffentlichen Auftraggebern arbeitet. Schleswig-Holstein stellt seine Landesverwaltung schrittweise auf Open-Source-Software und Linux um, um die Unabhängigkeit von US-Herstellern wie Microsoft zu sichern. Es folgen anscheinend weitere Bundesländer. Ist bei Nutzung von M365 überhaupt noch gewährleistet, dass man an öffentliche Ausschreibungen teilnehmen kann? Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

     

    Antwort: Die interne Nutzung von Microsoft 365 führt nicht dazu, dass Architektur- oder Ingenieurbüros künftig von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden oder ihre Vergabefähigkeit verlieren. Die Entwicklung in Bundesländern wie Schleswig-Holstein zeigt allerdings, dass das Thema digitale Souveränität im öffentlichen Sektor an Bedeutung gewinnt. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen. Zunächst ist zwischen Vergaberecht und Datenschutzrecht zu unterscheiden. Beide Bereiche werden häufig miteinander vermischt, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.