15.09.2026 · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge
VgV: Hat Zweitplatzierter doch keinen Anspruch auf Offenlegung des Angebotspreises?
Im Rahmen der Akteneinsicht nach § 165 GWB ist der Angebotspreis des Bestbieters nur dann offenzulegen, wenn das Offenlegungsinteresse des Antragstellers (hier: zweitplatzierter Bieter) das Geheimhaltungsinteresse des Bestbieters überwiegt. Diese Auffassung vertritt die VK Bund. Sie sieht das Ganze damit anders als das Kammergericht (KG) Berlin, das generell von einer Offenlegungspflicht ausgeht.
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