Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Öffentliche Aufträge

    Vergaberechtsverstoß: Planungsvertrag ist meistens trotzdem wirksam

    | Es kommt vor, dass Sie von einem öffentlichen Auftraggeber kurzfristig für zwingend erforderliche Planungs- oder Überwachungsleistungen beauftragt werden. Weil das Vergaberecht immer komplizierter wird, besteht dann das Risiko von Vergaberechtsverstößen mit der Folge, dass der Planungsvertrag im Nachhinein als nichtig erklärt wird. Eine Entscheidung des OLG Brandenburg hat dieses Risiko aber ein Stück weit minimiert. |

     

    Vorschriften des Vergaberechts sind keine Verbotsgesetze

    Das Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber, nicht aber private Unternehmen. Die Richter haben klargestellt, dass ein Planungsvertrag nicht wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (hier: Freihändige Vergabe trotz Verbots der freihändigen Vergabe) nichtig ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021, Az. 11 U 16/18, Abruf-Nr. 224122).

     

    Die Vorschriften des Vergaberechts stellen nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung keine Verbotsgesetze i. S. v. § 134 BGB dar, deren Nichtanwendung zur Nichtigkeit des Vertrags führen. Maßgebend ist nur, dass das Vergaberecht