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  • · Fachbeitrag · Planungsverträge mit Zeithonorar

    Eine Praxisalternative für terminlich anspruchsvolle Umbau-Projekte mit VgV-Verfahren

    | Planungsverträge mit (mindestens anteiligen) Zeithonoraren bringen bei einer Reihe von Maßnahmen allen Beteiligten wirtschaftliche Vorteile. Das gilt insbesondere, wenn es um Termineinhaltungen bei komplexen Umbauten im Bestand und den zur Zielerreichung erforderlichen Leistungen des Planers geht. PBP unterstützt Sie in dieser Ausgabe (ab Seite 12) mit Vorschlägen für Vertragsklauseln. Und Sie erfahren, warum sich dieses Honorarmodell auch für die ‒ demnächst rapide zunehmenden ‒ VgV-Verfahren insbesondere bei Umbauten mit hohem Termindruck bestens eignet. |

    Ziel: Zunehmende Anzahl an VgV-Verfahren gut bewältigen

    VgV-Verfahren werden deswegen rapide zunehmen (das Bundeswirtschaftsministerium geht von 10.000 zusätzlichen Verfahren aus), weil in Kürze eine Änderung der VgV in Kraft tritt. Und zwar hat der Bundestag dem Bundesrat am 04.05.2023 die „Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen ...“ zur Zustimmung weitergeleitet. Darin ist u. a. geregelt, dass die Auftragswertermittlung von Planungsleistungen in § 3 Abs. 7 S. 2 VgV gestrichen wird. Künftig werden Einzelhonorare der Leistungsbilder bei der Schwellenwertberechnung addiert. Viele ‒ bisherige ‒ Unterschwellenvergaben werden dann zu EU-weiten Vergaben, zu VgV-Verfahren.

     

    Gestaltung von VgV-Verfahren beim Bauen im Bestand

    Besondere Brisanz bringt diese Änderung für das Bauen im Bestand bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebs mit sich. Solche VgV-Verfahren sind nämlich dadurch gekennzeichnet, dass eine Reihe konkreter Leistungsinhalte zu Beginn des Verfahrens noch gar nicht feststehen (können). Schließlich wird die konkrete Aufgabenstellung erst nach Auftragserteilung in der Lph 1 finalisiert. Auch die Beratungen zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf und die Klärung von Zielkonflikten (Kosten, Termine, Standards etc.) folgen erst nach Auftragserteilung.