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  • 28.09.2021 · Nachricht · Mitwirkung bei der Vergabe

    Bietergespräch: Angabe von Typen bzw. Produkten ist verbindlich

    | Viele Ausschreibungen erfolgen produktneutral, um den Wettbewerb nicht einzuschränken. Daher kommt es bei Bieterverhandlungen zur Klärung der angebotenen Produkte und Typen. Nennt der Bieter in seinem Angebot konkrete Produkte und Typen von Baustoffen und Bauteilen, sind diese Angaben vertragsrelevant. Der Bieter kann später nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers von dieser Verabredung im Aufklärungsgespräch abweichen, entschied die Vergabekammer Sachsen. |