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  • · Fachbeitrag · Bauherrenberatung

    Bundesregierung verbessert Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen KFN und KNN

    | Für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)“ gelten ab dem 23.09.2025 deutlich attraktivere Zinskonditionen. Das hat das Bundesbauministerium mitgeteilt. |

     

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung des energetischen Standards Effizienzhaus 55, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Küchen und Wohnküchen: Das Programm KNN hat als Fördervoraussetzung unter anderem eine Wohnflächenbegrenzung, die sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume bemisst. Mit der Anpassung werden Küchen und offene Küchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie z. B. Teil des Wohnzimmers sind. Die Wohnfläche kann den Vorgaben entsprechend so etwas höher ausfallen. Baukostenvergleichswert: Um das Programm attraktiver zu gestalten, wurde der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben. Durch die Anhebung werden mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar sein.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 50467717