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  • 12.05.2015 · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    Vermieter kann für Legionellen haftbar gemacht werden

    | Ein Vermieter, der es versäumt, das Trinkwasser in seinem Haus regelmäßig auf Legionellen kontrollieren zu lassen, kann dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Legionellenbelastung zu einer Erkrankung eines Mieters führt. Das hat der BGH entschieden und TGA-Büros damit die Akquisitionstür ein Stück weit geöffnet. |