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  • · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    „Machen Sie mir doch mal ein Honorarangebot“: So stellen Sie sich neuen Herausforderungen

    | Noch bestimmen Direktaufträge die Planungswelt. Aber es mehren sich die Zeichen, dass Auftraggeber erst ein Honorarangebot für Planungsleistungen sehen wollen, bevor weiterverhandelt wird. Auch die Unterschwellenvergabeverordnung für öffentliche Aufträge sieht solche Vergaben im Wettbewerb vor. PBP versucht, Sie auf diese Szenarien mit einer Beitragsserie vorzubereiten. Teil Eins befasst sich mit den grundlegenden Rahmenbedingungen für Angebote von Planungs- und Überwachungsleistungen. |

    Die neue Ausgangslage bei Honorarangeboten

    Machen Sie sich zunächst bewusst, dass sich die Inhalte der Angebote oft nur noch zum Teil in HOAI-Regelungen befinden. Die Folge ist, dass sich auch Planungsbüros daran gewöhnen müssen, noch mehr unternehmerisch zu agieren. In Planungsverträgen nicht nur auf die HOAI verlassen und auch das Nachtragswesen im Blick haben, lauten die Stichworte fürs Tagesgeschäft.

    Fünf Grundsätze zur Ausarbeitung von Honorarangeboten

    Beachten Sie bei der Ausarbeitung von Honorarangeboten fünf Grundsätze: