· Nachricht · Auftragsbeschaffung
Erhellende Übersicht: Diese Vorgaben gelten für öffentliche Aufträge in den einzelnen Bundesländern
Oberhalb der europäischen Schwellenwerte ist das Vergaberecht bundesweit weitgehend einheitlich geregelt. Unterhalb dieser Schwellenwerte bestehen dagegen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Landesvergabegesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse. Der Schriesheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Matthias Schneider hat auf seiner Website „Vergaberecht.expert“ aufgelistet, was in welchem Bundesland zum Stichtag 06.10.2026 gegolten hat.
Hintergrund — Für klassische öffentliche Auftraggeber gilt seit dem 01.01.2026 grundsätzlich der EU-Schwellenwert von 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen (= Planungsleistungen). Oberhalb dieser Werte findet insbesondere die VgV Anwendung. Unterhalb der Schwellenwerte richtet sich die Vergabe nach der UVgO oder in einzelnen Ländern weiterhin nach der VOL/A. Die Wertgrenzen sind in zahlreichen Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 erheblich angehoben worden. Die Übersicht auf „Vergaberecht.expert“ verschafft Ihnen den schnellen Überblick.
Weiterführender Hinweis
- Quelle: Vergaberecht der Bundesländer 2026: Regelungen, Wertgrenzen und Besonderheiten im Überblick unter www.iww.de/s16291