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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Zentrale Leistungen

    Sichern Sie sich gegen Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Leistungen ab

    Immer wieder versuchen Auftraggeber, im Rahmen der Schlussrechnung Honorarkürzungen durchzusetzen. Begründet wird dies damit, dass die Leistung nur unvollständig erbracht oder von HOAI-Details abgewichen wurde. Um den Honorarabschlag mit Sicherheit zu vermeiden, sollten Sie deshalb die so genannten „zentralen Leistungen“, wie sie die Rechtsprechung gern nennt, grundsätzlich erbringen.