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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Wichtige Entscheidung des OLG Bamberg

    Volles Honorar trotz teilweise nicht erbrachter Grundleistungen

    Die Leistung eines Architekten besteht in der Erstellung eines mangelfreien Bauwerks. Der Bauherr muss deshalb auch dann das volle Honorar zahlen, wenn einzelne der in § 15 HOAI vorgesehenen Teilleistungen nicht erbracht wurden. Diese für Sie positive Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg getroffen (Urteil vom 11.3.2002, Az: 4 U 26/01; Abruf-Nr. 020627).