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  • · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    Ist die Rohrstatik eine Grundleistung der HOAI?

    von Prof. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    | Vor allem bei größeren Bauvorhaben und speziell bei Energiezentralen kommt es immer wieder zu Konflikten bezüglich der Honorierung der sog. Rohrstatik. Im „Graubereich“ zwischen Lph 5 und M+W-Planung tritt dieser Streitpunkt besonders oft bei dem ohnehin schon schwierigen Übergang von der Planung zur Ausführung auf. Da die Rohrstatik erhebliche Auswirkungen auf die Planungsqualität, die Ausführung sowie den Bauablauf haben kann, analysiert PBP diesen regelmäßig auftretenden Konfliktherd zwischen den Parteien und zeigt Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. |

    Rohrstatik ‒ Was ist das überhaupt?

    Grundsätzlich entstehen bei Rohren durch Temperaturänderungen Längenausdehnungen und dadurch Spannungen. Diese Spannungen müssen abgefangen werden, da sie andernfalls das Leitungssystem beschädigen könnten. Der Spannungsausgleich geschieht meist über Dehnungsbögen, Gleitlager oder sog. Kompensatoren. Vor allem bei Energie- und Technikzentralen mit großen Rohrdurchmessern, wie bei den Gewerken Heizung und Dampf, können erhebliche Spannungen entstehen. Um hier vorzubeugen, muss bereits in der Planung eine sog. Rohrstatik berechnet werden. Diese bestimmt die zu erwartenden Spannungen und bildet die Basis für die Dimensionierung der Ausgleichsmaßnahmen.

    Ist die Rohrstatik eine Leistung des TA-Fachplaners?

    Die Rohrstatik ist eine komplexe Berechnung, die normalerweise mithilfe spezieller Software durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Berechnung beeinflussen den Trassenverlauf, den Aufbau von Trag- und Unterkonstruktionen (Platzbedarf), die Kollisionsplanung sowie das Tragwerk des Gebäudes. Dieses muss letztlich die Spannungen ableiten können.