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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Wichtig für Käufer von Immobilien

    Schafft der Bundesfinanzhof den „anschaffungsnahen Aufwand“ ab?

    | Käufer von stark reparaturbedürftigen Immobilien können auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum steuerlichen Abzug von Renovierungskosten hoffen. Der Neunte Senat des BFH hat nämlich das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert und will jetzt den Zehnten Senat des BFH überzeugen, von der bisherigen Verwaltungsansicht und Rechtsprechung zum so genannten anschaffungsnahen Aufwand abzurücken (Beschlüsse vom 12.9.2001, Az: IX R 39/97, IX R 52/00). |