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  • 01.02.2010 | Werkvertragsrecht

    Abnahme einer Solaranlage im Winter?

    Eine Solaranlage muss auch im Winter abgenommen werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, es sei im Winter unmöglich, die Leistung der Anlage zu messen. Das hat das Landgericht Kiel entschieden. Danach kann die Abnahme nicht von Witterungsverhältnissen abhängig gemacht werden. Ist die Leistung des Auftragnehmers fertig gestellt, so besteht ein Anspruch auf Abnahme. (Urteil vom 2.10.2009, Az: 11 O 80/09) (Abruf-Nr. 100213)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 1 | ID 133249