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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Vorzeitige Vertragskündigung - Teil II

    So rechnen Sie gekündigte Pauschalhonorarverträge richtig ab

    | Im zweiten Teil unserer Serie zur Abrechnung von gekündigten Verträgen geht es um Pauschalhonorarverträge. Bei diesen ist die Bewertung der Anteile von erbrachten Leistungen an der Pauschale das zentrale Thema. Denn auch bei Pauschalhonorarverträgen müssen Sie eine prüfbare Honorarrechnung vorlegen, aus der der Auftraggeber erkennen kann, für welche Leistungen Sie Honorar beanspruchen. Deshalb müssen Sie auch bei Pauschalhonorarverträgen erbrachte und nicht erbrachte Leistungen strikt trennen. |