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  • 01.11.2006 | Vertragsrecht

    VOB 2006 ist in Kraft

    Kurz vor Redaktionsschluss ist die Neufassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B, Ausgabe 2006 vom 4. September 2006 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden (Ausgabe Nr. 196 vom 18. Oktober 2006, S. 6738 ff.).  

    Wichtig: Das kann unmittelbare Konsequenzen für Ihre Berufsausübung haben. Viele Bauverträge enthalten nämlich die Klausel: „Anwendung findet die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung“. Hier werden von jetzt an auch die Neuregelungen in der VOB/B 2006 automatisch Bestandteil des Vertrags.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 2 | ID 95758