01.06.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Unwirksame Honorarvereinbarung bindet Sie nicht
Treffen Architekt und Auftraggeber eine mündliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI, kann sich der Bauherr nach einer wichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln nur unter folgenden Voraussetzungen darauf berufen:
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