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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Unwirksame Honorarvereinbarung bindet Sie nicht

    | Treffen Architekt und Auftraggeber eine mündliche Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze der HOAI, kann sich der Bauherr nach einer wichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln nur unter folgenden Voraussetzungen darauf berufen: |