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  • 02.10.2008 | Vertragsrecht

    Neues zum Zugang von Telefaxen

    Immer wieder gibt es Streit über den Nachweis des Erhalts von Telefaxen. Die Vergabekammer Thüringen hat diesen Streit neu aufleben lassen. Sie hat entschieden, dass der „ok“-Vermerk eines Telefaxsendeberichts nicht ausreicht, um den Zugang eines Telefaxes zu beweisen. Denn erst durch den Ausdruck des Briefes geht der Brief mit seinem Inhalt an den Empfänger weiter. Darüber hinaus hat die Vergabekammer erklärt, dass der „ok“-Vermerk beim Telefax-Absender allenfalls das Zustandekommen einer Verbindung belegen kann. Die Übermittlung von Daten, also eines konkreten Inhalts, belege der Bericht nicht. Störungen in Leitung oder Empfänger-Gerät könnten den Zugang des Inhalts eines Schreibens verhindern. Auch Manipulationsmöglichkeiten seien nicht auszuschließen. Damit hat die Vergabekammer Telefaxbriefe für das Tagesgeschäft praktisch entwertet. (Beschluss vom 26.2.2008, Az: 360-4002.20-396/2008-003-G) (Abruf-Nr. 082981)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 2 | ID 121884