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  • 23.04.2009 | Vertragsrecht

    Architekt als Sachverständiger: Link kann Auftrag kosten

    Viele Planer am Bau arbeiten - als zweites Standbein - auch als Sachverständige. Sie alle sind gut beraten, auf der eigenen Homepage auf Links zu Rechtsanwälten zu verzichten. Ansonsten droht der Verlust von Aufträgen. Nämlich dann, wenn ein Anwalt, auf den man auf der Homepage verlinkt, eine Partei in einem Verfahren vertritt, in dem der Planer selbst als sachverständiger Gutachter auftreten soll. In einem solchen Fall kann der Sachverständige nämlich wegen Befangenheit abgelehnt werden, so das Landgericht Kiel.  

    Beachten Sie: Es hilft einem dabei weder etwas,  

    • dass man den Anwalt gar nicht großartig empfiehlt sondern nur einen allgemeinen Hinweis gibt („interessante Links“),
    • noch wenn man auf mehrere Anwälte verlinkt.

    (Beschluss vom 24.2.2009, Az: 11 O 43/06) (Abruf-Nr. 091379)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 3 | ID 126140