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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Vertragsgegenstand im Industrie- und Gewerbebau

    Zusatzhonorar für Koordinationsleistungen bei Maschinen- und Anlagentechnik sichern

    | Viele Architekten und Ingenieure planen für Auftraggeber aus Gewerbe und Industrie. Der Leistungsumfang geht in solchen Fällen oft weit über die Grundleistungen der Gebäudeplanung nach HOAI hinaus. Ein Zusatzhonorar für die Mehrleistungen (vor allem Koordinationsleistungen) in Bezug auf die Maschinen- und Anlagentechnik wird aber meist nicht vereinbart. Die Folge: Es wird Honorar verschenkt bzw. zum vereinbarten Honorar ein viel zu hohes Haftungsrisiko übernommen. Das gilt für Pauschalhonorarvereinbarungen genauso wie für Honorarvereinbarungen nach der HOAI. |