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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Vergaberecht

    OLG erleichtert Auswertung von Nebenangeboten

    | Auftraggeber lassen immer häufiger auch Nebenangebote der ausführenden Unternehmen zu. Sie versprechen sich davon Einsparungen bei den Investitionskosten. Für Sie als Ingenieur ist das nicht unproblematisch. Schließlich können Nebenangebote dazu führen, dass Sie Ihre Planung in Teilen erheblich ändern müssen. Honorarstreit und Bauverzögerungen sind vorprogrammiert. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Rostock hat in diesem schwierigen Umfeld eine für Architekten und Ingenieure wichtige Entscheidung getroffen. Deren Inhalt: Der Planer muss Nebenangebote zwar hinsichtlich deren Gleichwertigkeit prüfen. Dazu ist es aber erforderlich, dass die Nebenangebote die zur technischen Prüfbarkeit notwendigen Angaben bereits bei der Angebotseinreichung enthalten. Genau da hapert es meistens. Geht aus den zur Submission beigefügten Angebotsunterlagen die Gleichwertigkeit nicht bereits im Wesentlichen hervor, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Unser Tipp: Sie müssen sich nicht mit allen Nebenangeboten fachtechnisch befassen, auch wenn diese kostenmäßig noch so niedrig liegen. Offensichtlich nicht gleichwertige Angebote können ohne weiteres ausgeschieden werden. (Beschluss vom 5.3.2002, Az: 17 Verg 3/02) |