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  • 01.01.2007 | Unternehmensführung

    Internet-fähige PC ab 2007 GEZ-pflichtig

    Seit dem 1. Januar 2007 müssen Sie für Computer und Mobiltelefone mit Internet-Zugang Rundfunkgebühren an die GEZ zahlen. Bislang bestand eine Gebührenpflicht lediglich für Radios (5,52 Euro), Fernseher, PC mit TV-Karte, DVD- und Videorecorder sowie Navigationsgeräte mit Empfangsteil (17,03 Euro). Die Neuregelung führt allerdings nur in wenigen Fällen tatsächlich zu einer Höherbelastung. Denn zum einen fällt für sämtliche PC mit Internet-Zugang im Unternehmen nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro an (§ 5 Absatz 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag), sofern sie auf demselben oder zusammenhängenden Grundstücken betrieben werden. Zum anderen fällt gar keine PC-Gebühr an, wenn bereits ein herkömmliches betriebliches Rundfunkgerät angemeldet ist.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 3 | ID 95461