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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unklarer Vertragsgegenstand

    Bindungswirkung der Schlussrechnung schließt Honorarnachforderungen aus

    | Honorarschlussrechnungen von Ingenieuren und Architekten haben eine "Nebenwirkung", die oft im Zeitpunkt der Rechnungstellung nicht so ernst genommen wird, die Bindungswirkung. Diese kann auch zu Ihrem Nachteil gereichen. Das lehrt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg. |