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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug für Baumaßnahmen bei Ehegatten

    | Wichtiger Hinweis für verheiratete Architekten und Ingenieure, die ihr Büro in der ansonsten selbst genutzten Immobilie haben. Um sich bei Baumaßnahmen den Vorsteuerabzug der auf die betrieblich genutzten Räume entfallenden Kosten zu sichern, sollten Sie auch nach außen als Auftraggeber und damit Leistungsempfänger auftreten. Ungünstig ist es, wenn Sie nur Miteigentümer des Grundstücks sind. Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln (Urteil vom 22.3.2001, Az: 10 K 2567/96). Im konkreten Fall gehörte dem als Schriftsteller tätigen Ehemann ein Viertel, der Ehefrau drei Viertel des Grundstücks. Da das Ehepaar ein Bauunternehmen gemeinsam beauftragt hatte, durfte der Schriftsteller nur ein Viertel der auf sein Arbeitszimmer entfallenden Leistungen als Vorsteuern absetzen. |