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  • 01.02.2010 | Reisekosten

    Kein Aufteilungsverbot für gemischte Reisekosten

    Ist eine Reise beruflich und privat veranlasst, können Sie die Reisekosten aufteilen und den beruflichen Teil als Betriebsausgaben absetzen. Mit dieser Entscheidung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) das Aufteilungsverbot endgültig gekippt.  

    Beachten Sie: Der absetzbare Teil ist nach dem Verhältnis der zeitlichen Reiseanteile vorzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die beruflich veranlassten Reiseteile feststehen und im Verhältnis zur Gesamtreisedauer nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Im Urteilsfall ging es um einen im IT-Bereich tätigen Arbeitnehmer, der an einer Computermesse mit Konferenz in Las Vegas teilgenommen hatte. Von den sieben Reisetagen entfielen vier auf die Messe/Konferenz und waren damit beruflich veranlasst. Die anderen drei Tage waren frei für private Unternehmungen. Der Arbeitnehmer kann jetzt 4/7 der Flugkosten als Werbungskosten geltend machen.  

    Unser Tipp: Die BFH-Entscheidung ist auch auf andere gemischt veranlasste Aufwendungen übertragbar. So halten wir es zum Beispiel für möglich, dass Architekten und Ingenieure künftig auch wieder Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. (Beschluss vom 21.9.2009, Az: GrS 1/06) (Abruf-Nr. 100184)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 2 | ID 133252