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  • 01.10.2005 | Rechtsberatung

    „Rechtsdienstleistungsgesetz“ als neues Betätigungsfeld?

    Mehrere Leser haben sich in der Redaktion nach dem Stand des „Rechtsdienstleistungsgesetzes“ erkundigt. In der Fachpresse werde eifrig darüber gefachsimpelt, dass sich daraus neue Betätigungsfelder für Architekten und Ingenieure ergeben könnten.  

    Unsere Meinung: Wir haben uns mit der Berichterstattung bis jetzt bewusst zurück gehalten und werden daran bis auf weiteres festhalten. Der Stand des Gesetzverfahrens (Referentenentwurf) lässt aus unserer Sicht keine seriösen Aussagen zu, welche konkreten Chancen sich für Sie ergeben könnten oder gar ergeben werden. Da das Gesetz frühestens am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, besteht auch kein Grund zur Eile. Wer sich in das Thema trotzdem schon jetzt einlesen will, findet den Referentenentwurf im Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 2 | ID 111935