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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Planungsänderungen -Teil II

    Rechtsprechung erleichtert Abrechnung als wiederholte Grundleistung ab Lph 1

    | Wann darf der Ingenieur oder Architekt Planungsänderungen zusätzlich zum Grundhonorar für die ursprüngliche Planungslösung abrechnen? Die Rechtsprechung beantwortet diese Frage zunehmend zu Ihren Gunsten. Beleg dafür ist nicht nur die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf, die wir Ihnen in der Oktober-Ausgabe vorgestellt haben. Erfreuliche Nachrichten kommen auch vom OLG Jena und vom Kammergericht Berlin. |