Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2010 | Personalmanagement

    Keine verkürzte Kündigungsfrist für junge Arbeitnehmer

    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Regelung gekippt, nach der bei der Berechnung der Kündigungsfrist die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden (§ 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Regelung muss geändert werden. Für jüngere Arbeitnehmer bedeutet das ab sofort längere Kündigungsfristen. Als Arbeitgeber sollten Sie das berücksichtigen. (Urteil vom 19.1.2010, Rs. C-555/07) (Abruf-Nr. 100311)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 3 | ID 133891